Wer zahlt eine Entschädigung, wenn der Koffer kaputt geht? Credit: pixabay.com/StelaDi

Koffer beschädigt: Steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Man kommt nach einer langen Reise am Ziel an, will sich mit seinem Koffer auf den Weg machen – doch dann bemerkt man es: Der Koffer ist nach dem Flug oder der Zugreise beschädigt. Es ist der Horror eines jeden Reisenden, denn wer kommt nun für den entstandenen Schaden auf? Hier finden Sie einen kleinen Überblick, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Koffer nach dem Flug beschädigt – was tun?

Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Koffer feststellen, sollten Sie diesen umgehend melden. Wenn etwa die Rollen Ihres Koffers kaputt gegangen sind. Sofern dieser definitiv passiert ist, nachdem Sie Ihr Gepäck aufgegeben haben. Ansprechpartner ist hierbei Ihre Airline, auf deren Flug es zur Beschädigung kam. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Koffer sofort zu kontrollieren, nachdem Sie ihn am Gepäckband entgegen genommen haben. Zwar haben Sie prinzipiell eine Frist von sieben Tagen Zeit, einen Schaden am Koffer zu melden. Allerdings ist es mit diesem zeitlichen Abstand für Sie vermutlich schwieriger nachweisbar, wo und wann genau der Schaden entstanden ist. Daher ist es besser, wenn Sie sich direkt am Flughafen an Ihre zuständige Airline wenden.

Liegt ein Schaden vor, schauen sich die Mitarbeiter der Fluggesellschaft Ihren Koffer an. Auf dieser Basis entscheiden der Beschädigung entscheiden sie, ob die Airline für eine Reparatur des Koffers aufkommt oder ob das Gepäckstück komplett durch ein neues ersetzt wird. Das hängt jedoch wirklich sehr vom entstandenen Schaden ab. Das Montrealer Übereinkommen (Abkürzung für: Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr) regelt, was passiert, wenn Ihr Koffer auf Reisen zu Schaden gekommen ist.

Entschädigung, wenn der Koffer beschädigt wurde

Die Höhe einer möglichen Entschädigung ist daher begrenzt: Maximal 1.400 Euro stehen Ihnen zu, wenn Ihr Koffer kaputtgegangen ist. Dieser Maximalbetrag umfasst den Koffer und dessen Inhalt. Da die Airline bei ihrer Schätzung allerdings auch den Zeitwert mit einrechnet, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie einen Gewinn aus Ihrem Verlust ziehen. Bei der Schadensmeldung müssen Sie angeben, wann Sie Ihren Koffer gekauft haben. Aufgrund des Alters und des Zustands wird eine Wertminderung vom Neupreis abgezogen.

Ist ein Koffer irreparabel beschädigt, wird er vollständig ersetzt. Sieht die Fluggesellschaft eine Möglichkeit, Ihr Gepäck reparieren zu können, übergeben Sie Ihren Koffer der Airline. Diese schickt ihn in eine Vertragsreparaturwerkstatt und lässt ihn dort fachgerecht wiederherstellen. Wichtig für egal welchen dieser Fälle: Dokumentieren Sie den Schaden Ihres Koffers ausführlich schriftlich, denn nur dann ist die Meldung auch rechtsgültig – aber auch mit Fotos. Wenn Sie bereits vor Ihrer Reise Bilder von ihrem Gepäck machen, können Sie nach einer Beschädigung das genaue Ausmaß nachweisen und mit Ihren Fotos belegen.

Das Vorgehen bei Gepäckbeschädigung und sogar Verlust ist bei den meisten bekannten Fluggesellschaften übrigens gleich: Sowohl bei Lufthansa als auch bei Eurowings, Ryanair und TUIfly sollten Sie Ihren Schaden umgehend und unbedingt schriftlich im Lost-and-Found-Büro am Flughafen melden. Darin sollten Buchungscode, Schadenbericht und – sofern noch vorhanden – der Kaufbeleg des Gepäckstücks enthalten sein.

Bei Verlust des Koffers erhalten Sie, je nach Airline, eine Nummer, anhand derer Sie den Status Ihrer Verlustmeldung online mitverfolgen können. Eine gute Nachricht gibt es allerdings: Im Jahr 2017 gingen so wenige Gepäckstücke und Koffer verloren wie niemals zuvor.

Koffer kommt zu spät – Recht auf Entschädigung?

Wer am Reiseziel verzweifelt auf seinen Koffer wartet, hat durchaus ein Recht auf Entschädigung. Erreicht Sie Ihr Koffer mit einer Verspätung, die es erforderlich macht, dass Sie bestimmte notwendige Dinge extra kaufen müssen, bekommen Sie die Kosten dieser Noteinkäufe erstattet. Das gilt allerdings nur, wenn Sie gerade Ihr Reiseziel erreicht haben. Nicht, wenn Sie zurück an Ihrem Heimatflughafen eingetroffen sind.

Je nach Airline beträgt die Erstattung bis zu 90 Euro pro Tag. Zu Notfallartikeln zählen Kosmetikartikel, Unterwäsche, aber auch andere notwendige Kleidung und Medikamente. Das Geld wird Ihnen entweder sofort ausgezahlt oder nach Vorlage der Kaufbelege gesammelt erstattet. Eine grundsätzliche Entschädigung kann es allerdings auch geben, wenn sich Ihr Gepäck verspätet. Grundlage für die Berechnung ist wieder das Montrealer Übereinkommmen, die Entschädigung beläuft sich auch hier auf maximal 1.400 Euro.

Kommt Ihr Gepäck nicht einfach nur später, sondern ist Ihr Koffer verloren gegangen, können Ihnen bis zu 50 Prozent des gesamten Reisepreises erstattet werden – allerdings nur, wenn Ihr Koffer auch wirklich nicht mehr auftaucht. Dann steht Ihnen außerdem eine Erstattung von in Summe bis zu 5.000 Euro zu.

Koffer nach der Zugreise beschädigt

Auch bei Reisen mit der Bahn gilt: Wenn Sie Ihr Gepäck aufgegeben haben und es dann beschädigt wird oder sich verspätet, haftet der Reiseveranstalter. In diesem Fall wäre es das entsprechende Bahnunternehmen. Sie müssen nachweisen können, dass der Koffer durch ein Verschulden des Unternehmens beschädigt wurde beziehungsweise verspätet ausgeliefert wurde. Ist der Schaden durch einen Unfall entstanden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Das Bundesinnenministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt folgende Entschädigungsstufen für Bahnreisende an: Bei Verlust des Gepäcks stehen den Reisenden rund 100 Euro je Kilogrammm, maximal aber 1.525 Euro je Gepäckstück zu. Wenn sich der Schaden nachweisen lässt. Ansonsten wird der Verlust mit 25 Euro je Kilogramm bei maximal 381 Euro pro Gepäckstück berechnet.

Wurde Ihr Koffer beschädigt, wird die Wertminderung auf den Neupreis angerechnet und beträgt maximal 1.525 Euro für einen Totalschaden. Schaden wie auch Verlust müssen umgehend bei einem Mitarbeiter des jeweiligen Bahnunternehmens gemeldet und schriftlich protokolliert werden. Sie können den Schaden nicht gleich melden, weil er Ihnen etwa erst nach Auslieferung des verspäteten Gepäcks auffällt? Dann haben Sie 21 Tage Zeit, dem Bahnunternehmen den Schaden schriftlich und mit beigefügten Belegen zu melden und somit eine Entschädigungszahlung geltend zu machen.